Grundsteuer: Eigentümer sind in der Pflicht!
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert. Dennoch sollten Sie jetzt aktiv werden! Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgemäß beim Finanzamt einreicht, dem drohen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!
Was Sie als Eigentümer jetzt wissen müssen!
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als bisherige Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit.
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland in einer Hauptfeststellungsverfahren auf den 1. Januar 2022 neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer dann ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.
Für Sie als Grundstückseigentümer heißt das, dass Sie noch in diesem Jahr eine Feststellungserklärung abgeben müssen.
Wer am 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstückes oder einer Wohnung war, ist nun verpflichtet, verschiedene Angaben zu seinem Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden oder seiner Eigentumswohnung in einer Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Ab dem 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 können die Feststellungserklärungen an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Übermittlung soll in der Regel papierlos über die Steuer-Onlineplattform ELSTER erfolgen.
Aufpassen! Falls Sie Ihre Informationspflichten ignorieren, kann es richtig teuer werden. Nach einer Mahnung können schon Zwangsgelder bis 25.000 Euro verhängt werden. Das Finanzamt wird die einzureichenden Daten anschließend schätzen – das geschieht natürlich eher zum Nachteil des Eigentümers. Vermeiden Sie Probleme, indem Sie schnell aktiv werden.
Die Neuregelung in Sachen Grundsteuer bedeutet für Sie als Eigentümer vor allem eins: Sie müssen schnell die notwendigen Informationen auftreiben und dem Finanzamt übermitteln. Sind Sie sich unsicher, welche Daten und Dokumente benötigt werden und wie man die Feststellungserklärung übermittelt? Wir als Steuerkanzlei nehmen Ihnen diese Verpflichtung ab und sorgen für Rechtsicherheit sowie Wahrung von Form und Frist.
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Als Eigentümer sind Sie in der Pflicht. Als Experten für die Grundsteuerreform helfen wir Ihnen bei der Erklärung bezüglich der neuen Grundsteuer. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die form- und fristgerechte Einreichung Ihrer Feststellungserklärung.
Grundsteuerreform 2022: Bedeutung für Eigentümer
Die Grundsteuer ist mit einem Gesamtvolumen von fast 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Jedoch sind die für die Berechnung der Steuer genutzten Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht aktualisiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb entschieden: Die Grundsteuer muss reformiert werden. Das bedeutet für alle Eigentümer, dass sie im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung einreichen müssen.
Doch was genau ändert sich für mich als Eigentümer nun? Und was ist bei dieser Neuerung unbedingt zu beachten?
Einen detaillierten Überblick über die neuen Regelungen und welche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern existieren, erfahren Sie in unserem FAQ-Bereich.
Steuerberatung für Ihre Grundsteuer
Unsere Steuerberater sind Experten für die Grundsteuerreform.
Erstberatung
Wir beraten Sie ausführlich und individuell zum Thema Grundsteuerreform. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei.
Erfassung
Sie erfahren sofort, was wir für Unterlagen benötigen. Anschließend erfassen wir Ihre Grundstückdaten.
Feststellung
Gerne erstellen wir Ihre Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer und übermitteln diese form- und fristgerecht an das zuständige Finanzamt.
Überprüfung
Nach Erlass des Grundsteuerwertbescheid überprüfen wir diesen für Sie auf dessen Richtigkeit und legen gegebenenfalls Einspruch ein.
Transparente Kosten
In einem ersten Gespräch vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Pauschalpreis für Ihre Grundsteuererklärung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Für Grundstücksbesitzer speziell in Hessen (andere Bundesländer – Preis auf Anfrage) bieten wir Ihnen folgendes Angebot:
Grundsteuererklärung
€297,50
inkl. UST
pro Grundstück / Eigentumswohnung in Hessen
- ✓ Erstberatung
- ✓ Erfassung
- ✓ Feststellung
- ✓ Überprüfung
Ihre Experten für die Grundsteuer
Unsere Kanzlei verfügt über ein erfahrenes und eingespieltes Team an Steuerberatern, Fachangestellten oder Steuer- und Rechtanwaltsfachangelstellte und Rechtsanwälten. Eine fundierte Beratung sowie eine schnelle und gewissenhafte Umsetzung sind Ihnen gewiss. In Sachen Grundsteuer sind Ihre konkreten Ansprechpartner:
Frank Haas | Steuerberater & Rechtsanwalt
Monika Bachmann | Rechtsanwältin
Kathrin Gonsior | Steuerberaterin
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Kostenfreie Ersteinschätzung
Als Eigentümer sind Sie in der Pflicht. Als Experten für die Grundsteuerreform helfen wir Ihnen bei der Erklärung bezüglich der neuen Grundsteuer. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die form- und fristgerechte Einreichung Ihrer Feststellungserklärung.
Antworten zur Grundsteuerreform
Was ist die Grundsteuer und wer muss sie bezahlen?
Die Grundsteuer wird in Deutschland auf den Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude sowie Eigentumswohnungen erhoben. Somit betrifft diese Steuer alle Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Jeder Eigentümer ist deshalb verpflichtet eine Grundsteuer zu zahlen.
Wer erhält die Grundsteuer?
Die Steuer ist an die jeweilige Gemeinde oder Stadt zu entrichten. Somit kommen diese finanziellen Mittel der öffentlichen Infrastruktur zugute und werden nicht selten für Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder andere gemeinnützige Einrichtungen verwendet.
Warum gab es eine Grundsteuerreform?
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts musste die Grundsteuer reformiert werden. Im Zuge dessen, wurde die neue Berechnungsmethode eingeführt. Der Gesetzgeber hat darauf ein neues sogenanntes Bundesmodell als Grundlage für die Berechnung geschaffen. Auch wenn dieses Modell bundesweit gültig ist, kann aufgrund der „Öffnungsklausel“ jedes Bundesland ein eigenes Berechnungsmodell beschließen.
Wie berechnet sich die Grundsteuer nach der Reform?
Hierbei gilt die Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
- Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Die Ermittlungsgrundlage ist die Feststellungserklärung, welche jeder Eigentümer im Jahr 2022 einreichen muss.
- Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt.
- Der Hebesatz ist individuell von der Stadt oder Gemeinde abhängig.
Welche Bundesländer verwenden ein eigenes Berechnungsmodell?
Neun der sechzehn Bundesländer folgen der Reform nach Vorbild des Bundesmodells und werden die neue Grundsteuer in Zukunft dementsprechend umsetzen. Die Grundsteuer wird in zwei Kategorien unterteilt: Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Für landwirtschaftliche Betriebe fällt hingegen die Grundsteuer A an. Der Buchstabe A steht bei der Bezeichnung der Grundsteuer für agrarisch genutzten Boden, der Buchstabe B bedeutet, dass es sich um baulich genutzten Boden handelt. Wenn von einer Grundsteuer ohne genaue Bezeichnung die Rede ist, ist in der Regel die Grundsteuer B gemeint. Für Privatpersonen spielt daher nur die Grundsteuer B eine Rolle.
Alle Modelle unterscheiden in den Bereichen der Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A, die alle land- und forstwirtschaftlichen Vermögen umfasst, wird in neun Ländern nach Bundesmodell umgesetzt. Bei der Grundsteuer B, die für Grundvermögen und Grundstücke gilt, gehen auch beinahe alle neun Länder nach Bundesmodell, doch das Saarland und der Freistaat Sachsen weichen von diesem bei der Höhe der Steuermesszahlen ab.
Aufgepasst: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die Öffnungsklausel genutzt und wenden ein eigenes Grundsteuermodell an. Es gilt also, die Regeln des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
Zur Info: Bei der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden noch unbebaute, aber baureife Grundstücke durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten. Diese Grundsteuer C existiert im Freistaat Bayern nicht.
Zusammengefasst:
- Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell
- Bayern: Flächenmodell
- Hamburg: Wohnlagenmodell
- Hessen: Flächen-Faktor-Modell
- Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
- Saarland: Bundesmodell mit Abweichungen
- Sachsen: Bundesmodell mit Abweichungen
Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren: Worin liegt der Unterschied?
Beim Ertragswertverfahren wird der Bodenwert getrennt vom Gebäudeertragswert ermittelt. Beide zusammen ergeben den Ertragswert des Grundstücks. Es handelt sich hierbei um ein nicht ganz leichtes mehrstufiges Verfahren. Inbegriffen sind hierbei Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.
Für was benötigt das Finanzamt meine Feststellungserklärung?
Anhand der gemachten Auskünfte in der Feststellungserklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen dazugehörigen Wertbescheid (Grundsteuerwertbescheid) aus. Darüber hinaus führt das Finanzamt eine Berechnung anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl zum Grundsteuermessbetrag durch. Anschließend wird ein Grundsteuermessbescheid erlassen.
Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der sich Ihr Grundstück befindet.
Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
Auch wenn die Feststellungserklärung bereits 2022 abgegeben werden muss, wird die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 angewendet. Die neue Grundsteuer muss deshalb auch erst ab 2025 gezahlt werden.
Muss ich durch die Reform mit einer höheren Grundsteuer rechnen?
Hierzu kann man keine pauschale Antwort geben. Manche Eigentümer werden ab 2025 mehr Steuern auf ihr Grundstück bezahlen müssen, manche weniger.